Betreuung

Grundsatz

Der Zivilschutz betreut Schutz suchende Personen und Obdachlose. Er kann dabei durch das Gesundheitswesen, Samaritervereine und Freiwillige unterstützt werden. Er übernimmt von den Partnerorganisationen Evakuierte und betreut sie.

Aufgaben

Die Betreuung:

  • betreut Schutz suchende und obdachlose Personen
  • unterstützt spätestens eine Stunde nach Aufgebot die Behörden und Partnerorganisationen bei der Evakuation gefährdeter Personen
  • übernimmt und betreibt spätestens eine Stunde nach Aufgebot Personensammelstellen
  • stellt Betreuungsstellen und Notunterkünfte bereit und betreibt sie
  • betreibt spätestens eine Stunde nach Aufgebot in Zusammenarbeit mit der Führungsunterstützung eine Auskunftsstelle für die Bevölkerung
  • hilft im sanitätsdienstlichen Bereich mit einfachen, pflegerischen Massnahmen und psychologischer Laienbetreuung

Zusatzaufgabe

Die Betreuung unterstützt die Gruppe “Planung Aufwuchs” bei den periodischen Schutzraumkontrollen.

Durchhaltefähigkeit

  • 12 Stunden ab Einsatzbereitschaft für den Betrieb der Sammel- und Betreuungsstellen
  • 14 Tage für den Betrieb eines Betreuungszentrums

Führungsunterstützung

Grundsatz

Der Zivilschutz betreibt die Führungsunterstützung zu Gunsten des Führungsstabes (Gemeindeführungsstab, Regionaler Führungsstab) im Kommandoposten Rück. Er kann das Schadenplatzkommando im Kommandoposten Front unterstüzen.

Aufgaben

Die Führungsunterstützung des Zivilschutzes kann

  • spätestens eine Stunde nach Aufgebot den Kommandoposten Rück minimal betreiben (Führungsraum, Übermittlungszentrum)
  • spätestens eine Stunde nach Aufgebot dem Kommandoposten Front personell verstärken
  • die Draht- oder Funkverbindungen zum Schadensplatz, zu den Nachbargemeinden und zum Kantonalen Kriesenstab sicherstellen
  • den Lageverarbeitungszyklus einsatzbezogen koordinieren und lenken
  • laufend Informationen für die Medien und die Bevölkerung zu Gunsten des Führungsstabes bereit stellen

Durchhaltefähigkeit

  • 12 Stunden ab Einsatzbereitsschaft im Kommandoposten Rück
  • 6 Stunden ab Einsatzbereitschaft im Kommandoposten Front

Kulturgüterschutz

Grundsatz

Der Kulturgüterschutz des Zivilschutzes inventarisiert das bewegliche und unbewegliche Kulturgut. Er stellt der Feuerwehr für ihre Einsatzplanung die notwendige Dokumentation zur Verfügung und bezeichnet geeignete Bergungsorte. Er unterstützt die Feuerwehr bei der Rettung von Kulturgütern.

Aufgaben

Der Kulturgüterschutz:

  • inventarisiert bewegliche und unbewegliche Kulturgüter
  • plant Schutz- und Evakuationsmassnahmen für bewegliche Kulturgüter sowie Schutzmassnahmen für unbewegliche Kulturgüter im Falle natur- oder zivilsationsbedingter Katastrophen gemäss Haager Abkommen und dem zweiten Protokoll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen und den Ereignisdiensten
  • bietet den Angehörigen aller Partnerorganisationen Ausbildungsmodule für den Schutz von Kulturgütern an
  • unterstützt die Ereignisdienste bei ihren Kulturgüterschutz bezogenen Planungen
  • unterstützt spätestens eine Stunde nach Aufgebot die Ereignisdienste bei Notevakuationen von Kulturgütern und stellt Bergungsorte zur Verfügung
  • unterstützt Fachstellen und kulturelle Organisationen im Rahmen von Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft

Logistik

Grundsatz

Der Zivilschutz unterstützt die Führungsstäbe bei der logistischen Planung und Bereitstellung insbesondere in den Bereichen von Verpflegung, Räumlichkeiten, Material und Transporten.

Aufgaben

Bereich Versorgung

  • organisiert zwei Stunden nach Aufgebot die Verpflegung der Einsatzkräfte und der zu betreuenden Personen
  • stellt die Verpflegung mit eigenen personellen und materiellen Mitteln und mit eigener Infrastruktur ab sechs Stunden nach Aufgebot sicher

Bereich Anlagen

  • stellt die Bereitstellung, den Unterhalt und den Betrieb der Zivilschutzanlagen sicher
  • stellt den logistischen Betrieb einer Notunterkunft sicher

Bereich Transport

  • betreibt eine Transport- und Baumaschinenzentrale für eigene, zugewiesene und zugemietete Fahrzeuge und Maschinen
  • sorgt für den Unterhalt des einsatzbezogenen Fahrzeugparks
  • stellt die Wegweisung und den Lotsendienst sicher (Jalonierung)

Bereich Material

  • stellt das Zivilschutzmaterial bereit und unterhält es
  • betreibt/unterstützt eine logistische Basis zu Gunsten der Einsatzkräfte (Unterhalt, Reparatur, Ersatz, Beschaffung)

Durchhaltefähigkeit

  • 6 Stunden für Transporte
  • 24 Stunden für Verpflegung

Planung Aufwuchs

Grundsatz

Der Zivilschutz stellt die periodische Schutzbautenkontrolle nach den Vorgaben des Bundes und des Kantons sicher.
Der Zivilschutz ist für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung verantwortlich.

Aufgaben

Der Zivilschutz sorgt in der Zeit vor dem Aufwuchs in dem vom Bund und Kanton vorgegebenen Rhythmus für den Vollzug der periodischen Schutzraum- und Anlagekontrolle sowie der Schutzraumsteuerung. Der Zivilschutz erstellt und aktualisiert in Zusammenarbeit mit der Gemeinde jährlich die Grundlagendokumente für die Schutzraumsteuerung.

Es findet eine periodische Schutzraumkontrolle im 5-Jahres-Rhythums statt. Der Dienst “Planung Aufwuchs” überprüft hierbei alle öffentlichen und gemeinsamen Schutzräume.

Des weiteren findet eine periodische Anlagekontrolledurch Anghörige der Zivilschutzkompanien der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz alle 7 Jahre statt. Die Kontrollen erfolgen alle 7 Jahre.

Einsatzbereitschaft

Private und öffentliche Schützräume sind vom Eigentümer derart instand zu halten und auszurüsten, dass sie die Schutzfunktion jederzeit erfüllen.

Unterstützung

Grundsatz

Der Zivilschutz unterstützt die Feuerwehr bei Rettung aus Trümmerlagen in atembaren und brandfreien Zonen. Er unterstützt bei Absperr-, Überwachungs- und Aufräumarbeiten die Feuerwehr und die Polizei. Der Zivilschutz kann zur Abwendung von Folgeschäden , vor allem bei naturbedingten Ereignissen, Instandstellungs- und Sicherungsarbeiten übernehmen.

Aufgaben

Die Unterstützung:

  • erstellt Hilfskonstruktionen zur Minderung der Schadenlagen und Abwendung von Folgeschäden
  • übernimmt Instandstellungsaufgaben zur raschen Herstellung der normalen Lage
  • unterstützt spätestens eine Stunde nach Aufgebot die Feuerwehren in den Bereichen Rettungen aus brandfreien und atembaren Trümmerlagen
  • Beleuchten von Schadenplätzen
  • Auspumpen von Kellern, Unterführungen usw.
  • Räumen von Verkehrsachsen/Plätzen
  • Räumen und Sicherstellen des Abflusses von Wasserläufen
  • Absperren von Schadenplätzen
  • allgemeine Ablösungs-, Überwachungs- und Unterstützungsarbeiten
  • unterstützt spätestens eine Stunde nach Aufgebot die Polizei bei Verkehrsregelungen, Absperrmassnahmen und Geländeüberwachungsmassnahmen
  • unterstützt die Werke zur Überbrückung zerstörter öffentlicher Infrastrukturen

Durchhaltefähigkeit

6 Stunden ab Einsatzbereitschaft auf dem Schadenplatz

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