FAQ

Was braucht es für eine Dispensation?
Die Dispensation muss immer schriftlich erfolgen (Fax, Mail, Post). Bei Krankheit müssen Sie ein ärztliches Zeugnis beilegen. Bei Ferien sollten Sie einen Buchungsbeleg vorweisen können, oder eine Bestätigung des Arbeitgebers.

Was sind meine Rechte?
Jeder Zivilschutzpflichtige hat eine Dienstpflicht. Es besteht aber kein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Dienstage pro Jahr.
Als Vergütung erhalten Sie einen Sold pro geleisteten Diensttag. Die Erwerbs-ausfallentschädigung erhält der Selbständige oder der Arbeitgeber in Form einer EO-Karte.
Die Ermässigung des Militärpflichtersatzes pro geleisteten Diensttag beträgt 4%.
Die Verpflegung geht zu Lasten der Übung, Getränke sind ausgenommen.
Die Teilnehmer sind während des Dienstes bei der Eidgenössischen Militärver-sicherung gegen Unfall und Krankheit versichert.
Arztzeugnisse für einen eingeschränkten Dienst werden berücksichtigt (keine schwere körperliche Arbeit).

Was sind meine Pflichten?
Eine Ausserdienstliche Pflicht ist die Meldepflicht. D.h. Sie müssen uns bei einem Umzug, Wegzug, oder Zuzug Ihre Adressänderung innerhalb von 14 Tagen zukommen lassen (Militärische Meldepflicht zählt auch im Zivilschutz!).

Kann ich freiwillig Dienst leisten?
JA, aber es besteht kein Anrecht auf eine bestimmte Anzahl Dienstage pro Jahr.

Bis wann bin ich Zivilschutzpflichtig?
Bis zum Ende des 40. Altersjahres.

Wie muss ich einrücken?
Falls bereits ausgerüstet, in Uniform. Spezielle Einsätze können in Zivilkleidung absolviert werden. Massgebend ist der Vermerk im Aufgebot. Für Pioniere (Unterstützung) sowie für andere Dienste bei Ausseneinsätzen sind gutes Schuhwerk (keine Turnschuhe) und angepasste Kleidung obligatorisch.

Muss ich das Dienstbüchlein am ersten Tag dabei haben?
JA.

Wann erhalte ich meinen Sold?
Sie erhalten Ihren Sold in Bar am Ende einer Dienstleistung.

Welche Bedeutung hat die EO-Karte (Erwerbsersatz-Ordnung)?
Anhand der EO-Karte vergütet die zuständige Ausgleichskasse einen Teil des Lohnausfalls an den Arbeitgeber oder den Selbständigen. Sie muss unmittelbar nach der Dienstleistung ausgefüllt und unterschrieben dem Arbeitgeber abgegeben und von diesem an die entsprechende Ausgleichskasse weitergeleitet werden. Selbständige reichen sie direkt bei der Ausgleichskasse ein. Nur dadurch wird die Dienstmeldung und Auszahlung sichergestellt.

Ist ein Dienstwechsel möglich?
JA, in begründeten Fällen, z.B. bei beruflicher Veränderung mit möglichen Auswirkungen auf den Dienst. Ebenso bei gesundheitlichen Veränderungen.

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