Planung Aufwuchs

Grundsatz

Der Zivilschutz stellt die periodische Schutzbautenkontrolle nach den Vorgaben des Bundes und des Kantons sicher.
Der Zivilschutz ist für die Zuweisungsplanung der Bevölkerung verantwortlich.

Aufgaben

Der Zivilschutz sorgt in der Zeit vor dem Aufwuchs in dem vom Bund und Kanton vorgegebenen Rhythmus für den Vollzug der periodischen Schutzraum- und Anlagekontrolle sowie der Schutzraumsteuerung. Der Zivilschutz erstellt und aktualisiert in Zusammenarbeit mit der Gemeinde jährlich die Grundlagendokumente für die Schutzraumsteuerung.
Es findet eine periodische Schutzraumkontrolle im 5-Jahres-Rhythums statt. Der Dienst “Planung Aufwuchs” überprüft hierbei alle öffentlichen und gemeinsamen Schutzräume.
Des weiteren findet eine periodische Anlagekontrolledurch Anghörige der Zivilschutzkompanien der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz alle 7 Jahre statt. Die Kontrollen erfolgen alle 7 Jahre.

Einsatzbereitschaft

Private und öffentliche Schützräume sind vom Eigentümer derart instand zu halten und auszurüsten, dass sie die Schutzfunktion jederzeit erfüllen.

Zum Seitenbeginn springen