Kulturgüterschutz

Grundsatz

Der Kulturgüterschutz des Zivilschutzes inventarisiert das bewegliche und unbewegliche Kulturgut. Er stellt der Feuerwehr für ihre Einsatzplanung die notwendige Dokumentation zur Verfügung und bezeichnet geeignete Bergungsorte. Er unterstützt die Feuerwehr bei der Rettung von Kulturgütern.

Aufgaben

Der Kulturgüterschutz:

  • inventarisiert bewegliche und unbewegliche Kulturgüter
  • plant Schutz- und Evakuationsmassnahmen für bewegliche Kulturgüter sowie Schutzmassnahmen für unbewegliche Kulturgüter im Falle natur- oder zivilsationsbedingter Katastrophen gemäss Haager Abkommen und dem zweiten Protokoll in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen und den Ereignisdiensten
  • bietet den Angehörigen aller Partnerorganisationen Ausbildungsmodule für den Schutz von Kulturgütern an
  • unterstützt die Ereignisdienste bei ihren Kulturgüterschutz bezogenen Planungen
  • unterstützt spätestens eine Stunde nach Aufgebot die Ereignisdienste bei Notevakuationen von Kulturgütern und stellt Bergungsorte zur Verfügung
  • unterstützt Fachstellen und kulturelle Organisationen im Rahmen von Einsätzen zu Gunsten der Gemeinschaft
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